Vergaberechtsfrühstück Düsseldorf

Die e-Vergabe und aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht

Die e-Vergabe ist seit dem 19. Oktober 2018 bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich obligatorisch und auch in der Praxis zahlenmäßig relevanteren Unterschwellenbereich haben Auftraggeber seit dem 1. Januar 2019 zumindest die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu akzeptieren. Wie jede umfassende Neuerung wirft auch die e-Vergabe eine ganze Reihe von praktischen Fragen auf und hält einige "Fallstricke" bereit. Die Regelungen zur e-Vergabe waren daher bereits Gegenstand mehrerer Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen. Wir werfen einen Blick auf die ersten Erfahrungen der Praxis und zeigen, wie sich rechtliche Risiken bei der Verfahrensgestaltung vermeiden lassen.

Daneben bieten wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Vergabe von Strom-, Gas- und Wasserkonzessionen. Auch hier hat sich in den zurückliegenden Monaten eine Menge getan, was Konzessionsgeber im Blick behalten müssen.

Abgerundet wird das Vergaberechtsfrühstück mit einem Streifzug durch weitere brandaktuelle Entwicklungen im Vergaberecht, deren Auswirkungen für Auftraggeber und Bieter wir näher beleuchten wollen:
  • Im neuen Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt werden ab dem Jahr 2020 Informationen über bestimmte Ausschlussgründe von Unternehmen zentral erfasst.
  • Gegenwärtig ist zum 1. März 2019 das Inkrafttreten der neuen VOB/A geplant.
  • Im Juli 2018 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Beauftragung Privater mit Leistungen, für die eine "finanzielle Zuwendung" gewährt wird, nicht dem Vergaberecht unterfällt. Eröffnet diese Entscheidung öffentlichen Auftraggebern einen "Ausstieg aus der Ausschreibungspflicht"?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gewohnt fachkundigen Austausch mit Ihnen.

Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über diesen Link.


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