Compliance beim Frühstück - Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem 'Compliance beim Frühstück' Webinar am Mittwoch, den 15. Februar 2023 ein.

Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit gelten die bußgeldbewährten Sorgfaltspflichten ab jetzt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Nach den am 3. Januar aktualisierten FAQs des BAFA müssen bereits zum 1. Januar zumindest (i) der Beschwerdemechanismus wirksam implementiert und (ii) die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements (z.B. in Form des sog. Menschenrechtsbeauftragten) festgelegt sein. Mit der Umsetzung der übrigen Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen weiter voranschreiten.

Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden beginnt jetzt die Vorbereitung auf die Umsetzung zum 1. Januar 2024. Zudem sehen sich die Zulieferer der verpflichteten Unternehmen zunehmend mit Anfragen auf vertragliche Zusicherungen gewisser Compliance-Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz konfrontiert.

In unserer Veranstaltung am 15. Februar geben wir ein Update zu den aktuellen Entwicklungen und Benchmarks im Markt bei der Umsetzung des LkSG. Zudem geben wir praktische Hinweise zur Umsetzung des LkSG, etwa zur Durchführung der Risikoanalyse und zum Umgang mit erkannten Risiken in der Lieferkette. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden stellen wir einen Muster-Projektplan als Basis für die nun anstehende Umsetzung vor.

Bei allen Fragen rund um das LkSG stehen wir Ihnen gerne weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!


Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Lorena Zagari.


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