Compliance beim Frühstück - Arbeitsrechtliche Compliance bei der Umsetzung der LkSG-Anforderungen

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem 'Compliance beim Frühstück' Webinar am Mittwoch, den 18. Mai 2022 ein.

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen durch Auferlegung zahlreicher Pflichten für ihre Lieferketten stärker verantwortlich machen. Verstöße gegen diese neu normierten Sorgfaltspflichten können empfindliche Bußgelder für Unternehmen und persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung mit sich bringen.

Dabei müssen die Compliance-Abteilungen nicht nur ihre Einkaufs-abteilungen, sondern auch ihre Personal- und Fachabteilungen für Arbeitsrecht "abholen". Denn ESG und LkSG bringen gerade auch für diese Abteilungen neue Herausforderungen mit sich.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht geraten hier z. B. wichtige Fragestellungen rund um die Betroffenheit von Unternehmen, Menschenrechtsbeauftragte, die arbeitsrechtliche Umsetzung der auferlegten Sorgfaltspflichten, betriebliche Mitbestimmung, den Umgang mit Gewerkschaften, Scheinselbständigkeit und ESG in der Vergütung in den Fokus.

In unserer Veranstaltung geben wir einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen und erläutern anhand praktischer Hinweise die Umsetzung dieser Entwicklungen im Rahmen der arbeitsrechtlichen Compliance-Beratung.


Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Lorena Zagari


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