Compliance beim Frühstück in München

Die Beachtung von Menschenrechten ist wesentliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Doch inwiefern gehen damit auch Haftungsrisiken für Unternehmen einher? Welche präventiven Maßnahmen müssen Unternehmen spezifisch zum Schutz von Menschenrechten treffen? Wie sind die Erwartungshaltungen von Behörden bei der Beurteilung eines ordnungsgemäßen Compliance-Systems?

In unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen den rechtlichen Rahmen dar und beleuchten dabei auch die internationale Dimension. Wir stellen verschiedene Regelungen zur Frage der Achtung von Menschenrechten durch Unternehmen (z.B. § 289c HGB, UK Modern Slavery Act) vor und geben praxisbezogene Tipps zur Verringerung möglicher Haftungs- und Reputationsrisiken.


Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Stephanie Küppers.


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