Von UN-Bericht zur Unternehmenspflicht

Wenn es nach der Gesetzesbegründung des Lieferkettengesetzes geht, müssen Unternehmen nach Veröffentlichung des UN-Berichts über die Lage der Uiguren in China tätig werden – doch der Wortlaut weist in eine andere Richtung. Was gilt?

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Felix Werner, erschienen in Libra Rechtsbriefing, 25/22  vom 11.10.2022:

Lieferkettengesetz: Von UN-Bericht zur Unternehmenspflicht


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