Vorrang der Trinkwasserversorgung – Rechtliche Maßstäbe für die Trinkwasserversorgung im Fall der Trinkwasserknappheit

Deutschland hat in den vergangenen Jahren – insbesondere 2020 und 2022 – heiße und trockene Sommer erlebt, die sich negativ auf die vorhandenen Wasserressourcen ausgewirkt haben. Die Trockenheit hat Konflikte zwischen den Entnahmen zur öffentlichen Wasserversorgung, zur direkten Versorgung von Wirtschaft und Industrie sowie zur landwirtschaftlichen Bewässerung deutlich gemacht und verschärft. In heißen und trockenen Zeiten steigt der Wasserbedarf der öffentlichen und nicht öffentlichen Wasserversorgung an, gleichzeitig stehen Gewässer für Entnahmen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Die Wasserwirtschaft steht daher aktuell vor der großen Herausforderung, sich mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel auf vermehrte Trockenheitsphasen einzustellen. Insbesondere muss damit gerechnet werden, dass an einzelnen Tagen eine Situation eintreten kann, in der nicht mehr ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, um alle Kunden zu beliefern. Die staatliche Verteilung knapper Güter fordert den Staat als "Nutzungskonfliktlöser – nun auch im Wasserrecht. 

Die rechtlichen Maßstäbe der Wasserverteilung in Zeiten der Knappheit sollen in diesem Beitrag gerade mit Blick auf den in Nordrhein-Westfalen in § 37 Abs. 2 Satz 1 LWG neu festgelegten Vorrang der Trinkwasserversorgung nachvollzogen werden. Erschienen in KlimaRZ – Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht, 06/2022, S. 147-151:

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