M&A im Gespräch

„Nun wird es ernst“: Die Drittstaatensubventionsverordnung und die Auswirkungen auf M&A-Transaktionen

Ab dem 12. Juli 2023 gelten wesentliche Vorschriften der am 12. Januar 2023 in Kraft getretenen Drittstaatensubventionsverordnung vom 14. Dezember 2022. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen mit Investoren aus Drittstaaten. Solche Transaktionen sind bei der Europäischen Kommission anzumelden, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten und in den letzten drei Jahren vor der Transaktion von Drittstaaten finanzielle Zuwendungen von insgesamt mehr als EUR 50 Mio. erhalten haben. Die Europäische Kommission prüft, ob die Transaktion aufgrund der erhaltenen drittstaatlichen Subventionen zu einer Verzerrung des Binnenmarktes führt. Bis zu der Genehmigung der Transaktion durch die Europäische Kommission darf die Transaktion nicht vollzogen werden. Gelangt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass eine Wettbewerbsverzerrung verursacht wird, kann sie von dem Unternehmen u.a. Abhilfemaßnahmen verlangen, um die Verzerrung des Wettbewerbs auszugleichen.

Aufgrund dieser Aktualität wollen wir uns bei unserem nächsten M&A im Gespräch am 28. Juni 2023 der Drittstaatensubventionsverordnung widmen und insbesondere deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen beleuchten.

Zu diesem Thema werden wir den Experten Dr. Marc Schweda, Partner in unserem Hamburger Büro, befragen. Marc Schweda berät nicht nur zum Kartellrecht (insbesondere zum Fusionskontrollrecht), zum europäischen Beihilfenrecht und zur Investitionskontrolle, sondern auch zu Fragestellungen rund um die Drittstaatensubventionsverordnung.

Insbesondere werden wir Marc Schweda zu folgenden Fragen interviewen:

  1. Was ist Hintergrund und Zielsetzung der Drittstaatensubventionsverordnung?
  2. Welche Bereiche regelt die Drittstaatensubventionsverordnung?
  3. Wie ist das Verhältnis zur Fusionskontrolle und zur Investitionskontrolle?
  4. Welche Unternehmenstransaktionen unterfallen der Drittstaatensubventionsverordnung?
  5. Wie ist das Prüfverfahren der Europäischen Kommission ausgestaltet, was prüft die Europäische Kommission?
  6. Welche Abhilfemaßnahmen kann die Europäische Kommission verlangen?
  7. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für M&A-Transaktionen, was ist in der M&A-Praxis zu beachten, wie ist vorzugehen?

Zu diesem M&A im Gespräch laden wir Sie hiermit herzlich ein.

Bitte beachten Sie, dass wir für unser Meeting die Software Zoom nutzen. Lassen Sie uns gerne wissen, wenn Sie Zoom in Ihrem Unternehmen nicht nutzen können.

Wir freuen uns, Sie zu unserem Webinar am 28. Juni 2023 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr begrüßen zu dürfen.

Mit besten Grüßen

Franz-Josef Schöne und Jens Uhlendorf

 

Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über diesen Link


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