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Dr. Ingrid Andres
Counsel Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht
Sprachen
Deutsch, Französisch, Englisch
Von ihren Gegnern wird sie als durchsetzungsfähig und hartnäckig beschrieben. Sie ist die Anwältin, die Sie auf Ihrer Seite haben wollen und die sogar frühere Gegner mandatieren. Ingrid Andres sammelte insbesondere Erfahrung im "klassischen" Gesellschaftsrecht (Börsengänge, Hauptversammlungen, Compliance) und Transaktionsbereich, bevor sie sich auf die damit verbundenen Streitigkeiten spezialisierte (Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern, Anfechtungsverfahren, Post M&A Streitigkeiten, oft verbunden mit komplexen Fragen der Unternehmensbewertung). Besonderes Interesse entwickelte Ingrid Andres für den Bereich Financial Services Litigation, in dem sie Banken und Finanzdienstleister bei Streitigkeiten mit Kunden und Vertragspartnern, Cyberangriffen, know your customer-Fragen, bis hin zu der Abwicklung von Bankgeschäften vertritt. Ihr steter Blick auf die Gesamtstrategie führen Ingrid Andres oft zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Versicherern und Strafbehörden.
Ingrid Andres ist Co-Autorin des Frankfurter Handbuchs zum neuen Schuldrecht, des Handbuchs Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, des Handbuchs Streitigkeiten beim Unternehmenskauf und publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen.
Vertretung diverser Tochtergesellschaften eines großen deutschen Energieversorgers bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen.
Beratung des Mehrheitsgesellschafters bei der Vertragsgestaltung im Rahmen der Gründung eines Biomasse-Heizkraftwerks.
Beratung eines großen deutschen Energieversorgers bei der Umsetzung des Unbundling.
Beratung eines internationalen Erd- und Mineralölkonzerns bei der Einführung eines Compliance-Systems.
Beratung eines örtlichen Energieversorgers bei der Umsetzung von Risikomanagementstrukturen.
Beratung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und verschiedener Projektbeteiligter in einem Massenverfahren bei der Abwehr von mehr als 1.000 Anlegerklagen mit jeweils bis zu 150 Klägern wg. Ansprüchen aus der Investition in verschiedene Filmfonds.
Vertretung des Bundeslandes Niedersachsen hinsichtlich seiner 20%igen Sperrminorität an Volkswagen im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme durch Porsche.
Vertretung eines deutschen Energieversorgers gegenüber Minderheitsaktionären in Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Freigabeverfahren nach dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.