Dr. Sarah Wrage, LL.M.
Partner Regulierung
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
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Profil
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Mandate
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Qualifikation
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Themen
Dr. Sarah Wrage berät in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie andere Unternehmen umfassend zu allen Fragen des Bankaufsichtsrechts, Zahlungsdiensterechts und Investmentrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden dabei die Beratung zu Erlaubnispflichten nach dem KWG und dem ZAG, Eigenkapitalanforderungen, Sorgfalts- und Organisationspflichten, Compliance-Themen sowie regulatorische Fragestellungen bei Transaktionen. Zudem unterstützt Sarah Wrage bei aufsichtsrechtlichen Fragen zur Einführung neuer Produkte, insbesondere im Bereich des Zahlungsverkehrs.
Im Investmentrecht berät Sarah Wrage schwerpunktmäßig Asset Manager, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investoren im Zusammenhang mit der Strukturierung und dem Aufsetzen von Investmentfonds sowie zur Zulässigkeit von Anlagegegenständen und zu Vertriebsfragen nach dem KAGB.
Vor ihrem Einstieg bei uns war Sarah Wrage mehrere Jahre in einer deutschen Wirtschaftskanzlei im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig. Sarah Wrage studierte in Mannheim und London und absolvierte ihr Referendariat in Rheinland-Pfalz und an der Deutschen Botschaft in Malta. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin erwarb Sarah Wrage einen LL.M. (Staat und Verwaltung in Europa) mit einem Fokus auf Bankaufsichtsrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und promovierte zum Thema Verwaltungstransparenz.
Qualifikation
- LL.M., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2016
- Zweites Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht Zweibrücken, 2012
- Erstes Juristisches Staatsexamen, Universität Mannheim, 2010
- Dr. iur., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer