Rechtsgebiet

Energierecht

Wohl kaum eine Branche erneuert sich derzeit so rasant wie die Energiewirtschaft, die im Spannungsfeld von Politik und Öffentlichkeit steht.

Die aktuellen Änderungen stellen Akteure vor große Herausforderungen: Das EEG 2017, der Umbau- und Ausbau der Netzinfrastruktur, die Digitalisierung und "Smart Grids" sind hier nur einige der aktuellen Trends, die den Energiesektor in der Struktur verändern werden.

Energiebranche im Wandel

Feste Strukturen lösen sich auf, neue Akteure treten in den Markt ein und etablierte Unternehmen müssen ihre Geschäftsfelder an die neuen Gegebenheiten anpassen. Sicher durch das regulatorische Dickicht zu navigieren wird zu einer fortlaufend komplizierteren Herausforderung, nachdem auch der Gesetzgeber immer wieder aufs Neue den Takt für die Veränderungen vorgibt. Hier ist guter Rechtsrat gefragter denn je.

Umfassende Beratung in allen Fragen des Energie- und Umweltrechts

Wir beraten u.a. nationale und internationale Energieversorger, Industrieunternehmen, Anlagenhersteller, Projektentwickler, Investoren und Finanzinstitute, Anlagenbetreiber sowie Kommunen und Stadtwerke in allen Fragen des öffentlichen Energie- und Umweltrechts. Wir helfen Ihnen, Ihr Geschäft abzusichern und in andere Felder zu expandieren – auch über Grenzen hinweg.

Beratungsschwerpunkte

Wir beraten regulatorisch zu folgenden Energieträgern:

  • Öl und Gas
  • Kohle
  • Erneuerbare Energien
  • Kernenergie


Wir beraten inhaltlich schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen:

  • Einhaltung der energierechtlichen Entflechtungsvorschriften
  • Netzbetreibergenehmigung
  • Energierechtliches Anzeigeverfahren
  • Regulierungsrecht
  • Netzanschluss und Netzzugang
  • Fragen zur EEG-Vergütung
  • Direktvermarktungsverträge
  • Genehmigungsrecht im Energiesektor
  • Energiehandel
  • Energiehandelsverträge
  • Energiespeicherung
  • Projektrelevante Verträge
  • Emissionshandel

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