Cum-Ex – Aktuelle Entwicklungen

In den vergangenen Monaten haben sich die Ereignisse überschlagen. Richtungweisend ist insbesondere das Strafurteil des BGH vom 28. Juli 2021. Darin wurde die grundsätzliche Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften bejaht. Außerdem hat der BGH die Zulässigkeit der Einziehung von Taterträgen in dreistelliger Millionenhöhe bei beteiligten Akteuren bestätigt. Aus diesem Urteil ergeben sich zahlreiche straf-, steuer- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Nicht nur vor den Straf-, sondern auch vor den Zivilgerichten kommt es immer häufiger zu Cum-Ex-Verfahren. Zunehmend sind Schadensersatz- und Regressklagen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu beobachten. Die Klagen richten sich vor allem gegen Banken, Investmentberater, Rechtsberater sowie gegen ehemalige Geschäftspartner und Organmitglieder.

Auch in Sachen Cum-Cum gibt es neue Entwicklungen, insbesondere das von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene geänderte BMF-Schreiben vom 9. Juli 2021.

Welche praktischen Konsequenzen sich aus diesen aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in steuerrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht ergeben, werden wir Ihnen in unserem Webinar am 16. September 2021, um 15.00 Uhr, näher vorstellen.


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