Neue Entwicklungen bei öffentlichen Umtauschangeboten

Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung grenzüberschreitender Tauschangebote am Beispiel ADTRAN/ADVA

Umtauschangebote sind selten und wesentlich komplexer als Barangebote. Zudem hat das OLG Frankfurt den Anwendungsbereich von Umtauschangeboten durch erhöhte Anforderungen an die Liquidität von Bieteraktien eingeschränkt. Noch schwieriger wird die Situation bei grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, weil die nach dem Recht des Bieters bei der Aktienausgabe zu berücksichtigenden Anforderungen mit dem deutschen Übernahmerecht in Einklang gebracht werden müssen. Aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles fehlt es in vielen Bereichen an einer gefestigten Verwaltungspraxis oder Präzedenzfällen.

Dennoch gibt es immer wieder Konstellationen, in denen eine wirtschaftlich sinnvolle Zusammen¬führung börsennotierter Unternehmen nur durch ein Umtauschangebot realisiert werden kann. Dies gilt insbesondere bei dem Zusammenschluss ähnlich großer Unternehmen, wenn das anwendbare Recht keine echte Verschmelzung zulässt.

Wir wollen mit Ihnen anhand praktischer Erfahrungen ausgewählte Fragestellungen besprechen, die bei einem Umtauschangebot eines US-amerikanischen Bieters und einer deutschen Zielgesellschaft relevant werden.

Für unsere Webinare nutzen wir Zoom. Lassen Sie uns gerne wissen, wenn Sie Zoom in Ihrem Unternehmen nicht nutzen dürfen.

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Ihr Hogan Lovells Team


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